Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung im B2B-Bereich Pflicht – zumindest auf der Empfangsseite. Ein einfaches PDF per E-Mail? Gilt nicht mehr als elektronische Rechnung. Die Papierrechnung verliert ihren Vorrang. Und spätestens ab 2028 müssen alle Unternehmen auch beim Versand vollständig umstellen.
Für Steuerkanzleien bedeutet das: Ihr seid doppelt betroffen. Erstens als Unternehmen, das selbst Rechnungen stellt und empfängt. Zweitens als Berater, die ihre Mandanten durch die Umstellung begleiten. Wer das Thema jetzt aktiv angeht, positioniert sich als moderne Kanzlei – und sichert sich einen echten Wettbewerbsvorteil.
Dieser Guide gibt Dir einen kompakten Überblick über alles, was Du wissen musst: gesetzliche Grundlagen, Fristen, Formate, Vorteile und konkrete Tipps für Deinen Kanzlei-Workflow.
Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?
Seit dem 1. Januar 2025 unterscheidet das Umsatzsteuergesetz nur noch zwei Kategorien: E-Rechnungen und sonstige Rechnungen.
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das die automatische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.
Gesetzliche Grundlage
Die E-Rechnungspflicht wurde durch das Wachstumschancengesetz eingeführt, dem der Bundesrat am 22. März 2024 zugestimmt hat (BGBl 2024 I Nr. 108). Die entsprechenden Änderungen im Umsatzsteuergesetz gelten seit dem 1. Januar 2025.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat dazu am 15. Oktober 2024 ein Einführungsschreiben veröffentlicht und am 15. Oktober 2025 ein weiteres Anwendungsschreiben nachgelegt, das die Regelungen konkretisiert und in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass überführt.
Die Fristen im Überblick
Empfang: Sofort Pflicht
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und revisionssicher zu archivieren. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße – auch für Kleinunternehmer. Es gibt keine Übergangsfrist für den Empfang.
Versand: Gestaffelte Übergangsfristen
Phase 1 – bis 31. Dezember 2026: Alle Unternehmen dürfen weiterhin Papierrechnungen versenden. Auch PDFs oder andere elektronische Formate bleiben zulässig, allerdings nur mit Zustimmung des Empfängers.
Phase 2 – 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Kleinere Unternehmen dürfen noch sonstige Rechnungen ausstellen.
Ab 1. Januar 2028: Alle Unternehmen müssen für inländische B2B-Umsätze E-Rechnungen im normenkonformen Format ausstellen und versenden. Die Übergangsphase ist dann beendet.
Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht
Auch nach Ablauf aller Fristen gibt es Fälle, in denen keine E-Rechnung erforderlich ist: Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto, Fahrausweise, Rechnungen von Kleinunternehmern, Leistungen an Endverbraucher (B2C) sowie bestimmte steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG.
Die zwei zugelassenen Formate
XRechnung
XRechnung ist ein reines XML-Format, das speziell für die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Auftraggebern in Deutschland entwickelt wurde. Es setzt die EU-Richtlinie 2014/55/EU um und wird von der KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards) betrieben.
XRechnungen sind nicht direkt mit dem Auge lesbar – man braucht ein geeignetes Programm oder den kostenlosen Viewer auf ELSTER.de. Dafür liefern sie einen vollständig maschinenlesbaren Datensatz, der sich nahtlos in Buchhaltungssysteme integrieren lässt.
ZUGFeRD
ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein Hybridformat, das eine visuell lesbare PDF-Datei (im PDF/A-3-Standard) mit einer eingebetteten XML-Datei kombiniert. Die aktuelle Version ist 2.3.3.
Der Vorteil: Empfänger können die Rechnung als PDF öffnen und lesen, während die strukturierten Daten im Hintergrund automatisch verarbeitet werden.
Die 7 wichtigsten Vorteile der E-Rechnung
1. Schnellere Bearbeitung – E-Rechnungen werden sofort versendet und empfangen. Kein Postweg, kein Scannen, kein manuelles Erfassen.
2. Fehlerreduktion – Automatisierte Verarbeitung bedeutet weniger Tippfehler, keine falschen Kontozuordnungen, weniger Rückfragen.
3. Echtzeit-Tracking – Der Rechnungsstatus lässt sich in Echtzeit verfolgen: zugestellt, geöffnet oder zur Zahlung freigegeben.
4. Umweltfreundlichkeit – Kein Papier, kein Druck, kein Porto, keine physische Lagerung.
5. Besserer Cashflow – Schnellere Rechnungsstellung bedeutet schnellere Zahlungseingänge. Skonto-Fristen lassen sich besser einhalten.
6. Kostenersparnis – Papier, Druck, Umschläge, Porto, physische Archivierung – all das entfällt.
7. Automatisierte Buchhaltung – E-Rechnungen lassen sich direkt in Buchhaltungs- und ERP-Systeme integrieren. Manuelle Erfassung wird perspektivisch überflüssig.
Was bedeutet das für Deine Kanzlei?
Deine Kanzlei als Unternehmen
Als Rechnungssteller im B2B-Bereich musst Du Deine eigenen Honorarrechnungen perspektivisch als E-Rechnung versenden. Prüfe jetzt, ob Deine Kanzleisoftware E-Rechnungen erstellen kann – viele Anbieter wie die hmd-software AG unterstützen das bereits. Der GoBD-konforme Versand und die revisionssichere Archivierung müssen ebenfalls sichergestellt sein.
Dein Mandanten-Workflow
Hier liegt die große Chance: Wenn Mandanten künftig E-Rechnungen statt Papier- oder PDF-Rechnungen liefern, ändert sich die Finanzbuchhaltung grundlegend. Statt Belege manuell zu erfassen, erhältst Du strukturierte Datensätze, die sich automatisch verarbeiten lassen.
Mandanten aktiv informieren
Viele Mandanten wissen noch nicht genau, was auf sie zukommt. Setz einen strukturierten Erstberatungsprozess zur E-Rechnung auf. Ein persönliches Gespräch mit den drei bis vier wichtigsten Punkten ist oft wirksamer als ein fünfseitiges Informationsschreiben: Was ändert sich? Was muss der Mandant tun? Welche Fristen gelten? Wo sind die typischen Stolperfallen?
Validierung nicht vergessen
Das BMF hat im Oktober 2025 klargestellt, dass eine technische Validierung von E-Rechnungen fest zum Eingangsprozess gehören sollte. Fehlerhafte E-Rechnungen können nach Ablauf der Übergangsfristen den Vorsteuerabzug gefährden. Stelle sicher, dass Deine Software eingehende E-Rechnungen validieren kann.
Checkliste: Jetzt handeln
Sofort
Empfang von E-Rechnungen sicherstellen (ein E-Mail-Postfach reicht laut BMF aus). Kanzleisoftware auf E-Rechnungsfähigkeit prüfen. GoBD-konforme Archivierung einrichten. Mandanten über die Empfangspflicht informieren.
Bis Ende 2026
Eigenen Rechnungsausgangsprozess auf E-Rechnung umstellen. Einheitlichen digitalen Belegkanal mit Mandanten etablieren. Team schulen und regelmäßig zum Thema austauschen.
Bis Ende 2027
Alle Mandanten mit Vorjahresumsatz über 800.000 Euro beim E-Rechnungsversand unterstützen. Validierungsprozesse für eingehende E-Rechnungen implementieren. Kleinere Mandanten auf den Pflicht-Versand ab 2028 vorbereiten.
Ausblick: Das Meldesystem kommt
Die E-Rechnung ist nur der erste Schritt. Im Rahmen der EU-Initiative ViDA plant Deutschland die Einführung eines elektronischen Meldesystems, bei dem bestimmte Rechnungsdaten automatisch an die Finanzbehörden übermittelt werden. Aktuell wird eine Umsetzung ab 2030 diskutiert.
Für Kanzleien bedeutet das: Wer jetzt saubere E-Rechnungsprozesse aufbaut, ist auch für das Meldesystem vorbereitet. Die Investition zahlt sich doppelt aus.
Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnung
Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung im strukturierten elektronischen Format nach EN 16931, die automatische Verarbeitung ermöglicht. Eine PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung – sie gilt seit 2025 als „sonstige Rechnung“, genau wie Papier.
Welche E-Rechnungsformate gibt es?
XRechnung (reines XML, maschinenlesbar, Standard bei öffentlichen Auftraggebern) und ZUGFeRD (Hybrid: PDF/A-3 mit eingebettetem XML, Version 2.3.3). ZUGFeRD ist für den Einstieg oft pragmatischer, weil die PDF-Ebene visuelle Kontrolle ermöglicht.
Ab wann ist die E-Rechnung Pflicht?
Empfang: Seit 1. Januar 2025 für alle im B2B (keine Übergangsfrist). Versand: Bis Ende 2026 noch Papier/PDF erlaubt. Ab 2027 Pflicht bei über 800.000 € Vorjahresumsatz. Ab 2028 für alle.
Welche Ausnahmen gibt es?
Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise, Rechnungen von Kleinunternehmern, B2C-Leistungen sowie bestimmte steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG.
Was bedeutet die E-Rechnung für meine Kanzlei?
Kanzleien sind doppelt betroffen: Als Unternehmen müssen sie selbst E-Rechnungen stellen und empfangen. Als Berater müssen sie Mandanten durch die Umstellung begleiten. Wer jetzt saubere Prozesse aufbaut, ist auch für das geplante Meldesystem (ab ca. 2030) vorbereitet.
Muss ich eingehende E-Rechnungen validieren?
Ja. Das BMF hat im Oktober 2025 klargestellt, dass technische Validierung zum Eingangsprozess gehören sollte. Fehlerhafte E-Rechnungen können nach Ablauf der Übergangsfristen den Vorsteuerabzug gefährden.
Wie bereite ich mich jetzt vor?
Sofort: Empfang sicherstellen, Software prüfen, GoBD-konforme Archivierung einrichten. Bis Ende 2026: Versand umstellen, einheitlichen Belegkanal etablieren, Team schulen. Tipp: Mit den 5 größten Lieferanten je Mandant starten – das deckt oft 60–70 % des Volumens ab. Mehr dazu im #functionmonday zur E-Rechnungspflicht.
Quellen: Wachstumschancengesetz (BGBl 2024 I Nr. 108), BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und 15.10.2025, BMF-FAQ zur E-Rechnung (Stand Oktober 2025), Haufe.de, DATEV.de, IHK-Informationen.