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Warum die Dauerbuchung Dein bester Freund beim Kfz-Steuerbescheid fürs E-Auto ist
Bescheid heute. Zahlung 2033. Klingt absurd, ist aber Alltag. Und die Lösung dafür liegt seit Jahren in Deiner Buchhaltungssoftware – Du musst sie nur nutzen.
Stell Dir folgende Situation vor
Montagmorgen, halb neun. Du machst den Posteingang Deines Mandanten durch. Zwischen den üblichen Verdächtigen – Strom, Telefon, Versicherung – liegt ein Bescheid vom Hauptzollamt. Kfz-Steuer. Soweit nichts Besonderes.
Du machst den Bescheid auf, scrollst zur Zahlungsaufforderung – und stutzt.
Erste fällige Zahlung: 15.08.2033.
Du schaust auf den Kalender. Es ist 2026. Und Du sollst jetzt was machen? Ablegen? Wegheften? Auf den Stapel “kommt schon noch dran”? Eine Wiedervorlage in 7 Jahren?
Willkommen in der Welt der Kfz-Steuerbescheide für reine Elektrofahrzeuge. Ein Sonderfall, der durch die Steuerbefreiung entstanden ist. Die gute Nachricht: Es gibt eine elegante Lösung. Sie heißt Dauerbuchung – und sie hat im System schon immer existiert, wird aber genau für solche Fälle viel zu selten genutzt.
Die Rechtslage – kurz und schmerzlos
Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2030 sind grundsätzlich 10 Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit. Längstens jedoch bis zum 31.12.2035. Die gesetzliche Grundlage findest Du in § 3d KraftStG.
Der Bundestag hat die Regelung Anfang Dezember 2025 nochmal verlängert – vorher endete die Begünstigung zum 31.12.2025 bzw. spätestens 2030. Jetzt sind es eben die genannten Zeiträume.
Heißt für Dich konkret: Wenn der Mandant sein E-Auto z.B. am 01.04.2023 erstmals zugelassen hat, läuft die Befreiung bis 31.03.2033. Ab 01.04.2033 wird Kfz-Steuer fällig. Der Bescheid liegt aber jetzt schon vor.
Und genau hier wird’s spannend.
”Wer fährt sein Auto heute noch 10 Jahre?” – Genau darum geht’s
An der Stelle kommt erfahrungsgemäß der Einwand: “Ach komm, 10 Jahre fährt doch heute keiner mehr dasselbe Auto. Bis dahin ist das Ding längst verkauft, geleast neu oder verschrottet.”
Stimmt – statistisch gesehen. Aber: Die Steuerbefreiung hängt am Fahrzeug, nicht am Halter. Das ist der entscheidende Punkt.
Wenn das E-Auto verkauft wird, läuft die Restbefreiung beim neuen Halter weiter. Und der bekommt dann einen Bescheid, in dem steht: Erste Zahlung am Tag X, irgendwann in den nächsten Jahren. Das heißt: Auch gebrauchte E-Autos, die heute den Besitzer wechseln, lösen genau dieses Phänomen aus. Vielleicht sogar häufiger, weil die ursprüngliche 10-Jahres-Frist schon ein paar Jahre runter ist.
Heißt: Das Thema ist nicht auf Neuzulassungen beschränkt. Es kommt in jeder Buchhaltung an, in der irgendwann mal ein gebrauchtes E-Auto reinkommt. Und das wird in den nächsten Jahren häufiger, nicht seltener.
Das Problem: Lücke zwischen Bescheid und Buchung
Du hast also einen Bescheid auf dem Tisch, der etwas auslöst, das erst in Jahren passiert. In der klassischen Kanzleiwelt entstehen daraus drei sehr typische Reaktionen – alle drei sind Mist:
Reaktion 1: “Mach ich später”-Stapel. Der Bescheid wandert in die Ablage. Sieben Jahre später kommt die erste Zahlung – und niemand weiß mehr, woher die kommt. 20 Minuten Suche im Archiv. Mit Pech ist der zuständige Kollege längst nicht mehr da.
Reaktion 2: Wiedervorlage in 7 Jahren. Klingt vernünftig, ist es aber nicht. Wiedervorlage-Systeme wechseln. Sachbearbeiter wechseln. Im schlimmsten Fall wechselt sogar der Mandant die Kanzlei.
Reaktion 3: Post-it am Monitor. Brauchen wir nicht ausführen, oder?
Alle drei verlagern die Verantwortung in die Zukunft und hoffen, dass sich irgendwer irgendwann erinnert. Das ist keine Standardisierung. Das ist Glücksspiel.

Die Lösung: Dauerbuchung – jetzt anlegen, später ausführen
Jetzt kommt der Teil, den ich an hmd.fibu so liebe: Du kannst eine Dauerbuchung anlegen, deren erste Ausführung weit in der Zukunft liegt.
- Das Wirtschaftsjahr 2033 existiert noch nicht? Egal.
- Der Mandant hat noch nie was gezahlt? Egal.
- Die Dauerbuchung wird angelegt. Sie ruht im System. Und sobald das relevante Wirtschaftsjahr eröffnet ist und das Ausführungsdatum erreicht wird, schlägt das System Dir die Buchung automatisch vor.
So gehst Du konkret vor
- Bescheid prüfen. Welches Datum ist die erste Fälligkeit? Welcher Betrag? Welches Steuerkonto?
- Buchungsregel definieren. Soll-Konto (Kfz-Steuer), Haben-Konto (Bank), Betrag, Buchungstext mit Bezug zum Fahrzeug (Kennzeichen!), Steuerschlüssel.
- Dauerbuchung anlegen. Erstes Ausführungsdatum: der im Bescheid genannte Stichtag. Wiederholung: jährlich.
- Beleg dranhängen. Das PDF des Bescheids direkt am Buchungssatz hinterlegen.
- Fertig.
Dauert insgesamt 90 Sekunden. Und löst ein Problem, das ohne diese 90 Sekunden in Jahren leicht eine halbe Stunde Sucherei verursacht.

Warum das so genial ist
Klingt erst mal nach Pillepalle. “Ist ja nur eine Buchung.” Aber wenn Du genauer hinschaust, löst die Dauerbuchung hier vier strukturelle Probleme auf einmal:
1. Wissenssicherung – im System statt im Kopf. Wissen, das nur in einem Kopf existiert, ist ein Single Point of Failure. Im System dokumentiert ist es da, wo es hingehört – auffindbar für jeden, der den Mandanten betreut.
2. Beleglogik – Bescheid klebt am Buchungssatz. Stell Dir vor, in 2034 kommt eine Betriebsprüfung. Du klickst zweimal, der Bescheid ist da. Ohne Sucherei.
3. Nachvollziehbarkeit – auch für den Azubi von heute, der dann Senior ist. Wer in 2033 die Buchhaltung macht, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dieselbe Person wie heute. Aber die Dauerbuchung ist da. Mit allem Drum und Dran.
4. Zeitersparnis – 10 Sekunden in 2033 statt 10 Minuten Suche heute. Du investierst heute 90 Sekunden und sparst in der Zukunft massiv Zeit. Klassische Investition in die eigene Produktivität.
Eine Sache musst Du aber dran denken: Verkauf = Dauerbuchung löschen
Hier kommt der eine Punkt, den Du nicht vergessen darfst: Wenn das E-Auto verkauft, verschrottet oder abgemeldet wird, musst Du die Dauerbuchung löschen (oder zumindest deaktivieren).
Sonst bucht Dir das System irgendwann brav eine Kfz-Steuer für ein Auto, das längst weg ist. Das wäre dann der seltene Fall, in dem die Dauerbuchung Dir mehr Ärger als Nutzen bringt.
Aber: Wenn der Mandant das Auto verkauft, bekommst Du das ohnehin mit – Abmeldung, Anlagenabgang, Erlösbuchung. Genau in dem Moment einmal kurz an die Dauerbuchung denken und raus damit. Dauert 5 Sekunden. Fertig.
Mach Dir das am besten zum festen Bestandteil Deiner Fahrzeug-Abgangs-Routine. Anlagespiegel anpassen → Dauerbuchung löschen → Beleg ablegen. Drei Schritte, eine Logik.
Der ReweRaffi-Take
Ich predige hier ja seit Jahren denselben Dreiklang: Standardisierung → Digitalisierung → Automatisierung. Und manchmal fragen mich Leute: “Ja, schön und gut – aber wo fang ich an?”
Die Antwort: Du fängst klein an. Mit den 90-Sekunden-Investitionen, die Dir später Stunden sparen. Mit den kleinen, unspektakulären Werkzeugen, die schon in Deinem System schlummern und nur darauf warten, dass Du sie ernst nimmst.
Die Dauerbuchung ist genau so ein Werkzeug. Sie ist unspektakulär. Niemand schreibt Marketing-Texte über sie. Sie ist einfach da. Und sie ist eines der mächtigsten Werkzeuge, die Du hast, um zukünftiges Wissen ins System zu retten.
Wenn Du heute anfängst, jeden Kfz-Steuerbescheid für ein E-Auto als Dauerbuchung anzulegen, machst Du drei Dinge gleichzeitig:
- Du standardisierst Deinen Umgang mit verzögerten Pflichten.
- Du digitalisierst das Wissen aus dem Papierbescheid in einen strukturierten Datensatz.
- Du automatisierst die Verbuchung, die sonst Jahre später manuell hätte stattfinden müssen.
Drei Schritte. Eine Buchung. 90 Sekunden.
Das ist der ganze Trick.
Konkret: 3 Dinge, die Du angehen kannst
- Geh durch Deine Mandate und schau, ob aktuell offene Kfz-Steuerbescheide für E-Autos vorliegen. Dauerbuchung anlegen, PDF dran.
- Sprich es im Team an. Standardprozedur: Jeder neue Kfz-Steuerbescheid für ein BEV wird sofort als Dauerbuchung erfasst.
- Bau Dir die Löschen-Routine. Beim Fahrzeug-Abgang gehört das Entfernen der Dauerbuchung mit auf die Checkliste. Fertig.
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